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Mietrecht - Bagatellschäden/Kleinreparaturen

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    • Re: Mietrecht - Bagatellschäden/Kleinreparaturen

      Hallo Angela.

      Das hört sich schon mal gut an.

      Folgende Situation:
      Wir ziehen Mitte des Jahres in eine DHH ein und haben gestern mit dem Vermieter den Mitvertrag durch gearbeitet.
      Nun haben wir noch ein paar Tage, um einzelne Sachen zu prüfen etc....

      Was das Thema Bagatellschäden angeht gibt es nun im Internet die verschiedensten Maximalbeträge usw.

      Nun würde mich interessieren, wie hoch der Höchstbetrag pro Kleinreparatur max. sein darf.
      Hab da Werte von 50-100€ gefunden...und teilw. mit der Angabe "zzgl. MwSt", meistens aber ohne diese Angabe.
      Meistens liest man den Wert 75,-€.
      Also wie hoch ist hier laut aktuellem Mietrecht der Höchstbetrag und wann ist es keine Kleinreparatur mehr?


      Und dann gibt es ja noch eine Obergrenze pro Jahr.
      Da liest man meist "150-200,-€ oder 6-8% der Jahresmiete".
      Da würde mich interessieren, wann hier welche Angabe (also €-Angabe oder %-Angabe) zum Zuge kommt und ob das von der rechtlichen Seite in Ordnung wäre, wenn der Vermieter im Mietvertrag nur eine Prozentangabe macht. Also die Lücke für die €-Angabe einfach offen lassen.
      Auch habe ich schon gelesen:
      "Festlegung eines Jahreshöchstbetrags in Euro, der derzeit nicht über ungefähr Euro 200,00 bis Eur 250,00 liegen sollte, bzw. 8% der Jahresmiete betragen soll, falls dieser Betrag geringer ist."
      Das würde ja bedeuten, daß es auf die Höhe der Miete ankommt, ob nun €- oder %-Angabe zum Zuge kommt....

      Bin einfach überfordert und hoffe auf Hilfe!
      Danke!
      Gruß
      Markus
    • Re: Mietrecht - Bagatellschäden/Kleinreparaturen

      Eine fest bezifferte gesetzliche Grundlage gibt es für die Umlage von Bagatellschäden leider nicht. Schön wärs.

      Das BGB sagt grundsätzlich, dass die Mietsache vom Vermieter instand zu halten ist. In sehr engem Rahmen kann er eine Umlage auf den Mieter vereinbaren. Was hier möglich und rechtens ist, haben unterm Strich Gerichtsurteile festgelegt.

      Insofern sind die von dir aufgefundenen Zahlen genau das.

      Mein Arbeitgeber (mittelgroße Wohnungsbaugenossenschaft) hat sich nach eingehender Rechtsberatung dazu entschlossen, die Bagatellschadenregelung wie folgt abzufassen:

      (1) Das Mitglied hat der Genossenschaft die Kosten für die Beseitigung der Bagatellschäden zu erstatten. Diese Verpflichtung besteht auch, wenn kein Verschulden des Mitgliedes vorliegt.
      Bagatellschäden sind kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heizungseinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Rollläden oder Fensterläden. Hierunter fallen zum Beispiel auch die Silikonverfugungen sowie Tür- und Fensterbeschläge.
      (2) Diese Regelung trifft auch auf Verschleißteile von Einbauteilen bzw. Ausstattungsgegenständen zu, soweit sie mitvermietet wurden.
      (3) Die vom Mitglied zu übernehmenden Kosten betragen bis zu 75,00 Euro im Einzelfall, jedoch höchstens jährlich 8 % der Jahresgrundnutzungsgebühr. Das Mitglied kann nach Absprache mit der Genossenschaft von diesen Kosten befreit werden, wenn es die Bagatellschäden selbst fachmännisch beseitigt.


      Somit ist die Definition sowohl sachlich, als auch finanziell deutlich eingegrenzt und bewegt sich in dem Rahmen, den einschlägige Gerichtsurteile vorgeben.

      Wenn dir der Vermieter allerdings z.B. als Jahresobergrenze einen Betrag anbietet, der deutlich unter den 8% der Jahreskaltmiete liegt, würde ich das an deiner Stelle nicht ausschlagen.

      Ein höheren Betrag als 75€ je Einzelfall würde ich nicht akzeptieren. Alles was darüber liegt, hat eher zu Streitfällen geführt, ob es statthaft ist oder nicht.

      Je nachdem wie stark das Interesse des Vermieters an der Vermietung ist, würde ich sogar versuchen, diese Regelung raus zu kriegen.

      Zur MwSt. - die Vermietung von Wohnraum ist grundsätzlich ein umsatzsteuerfreies Geschäft, sodass du bei den Angaben im Mietvertrag darauf vertrauen kannst, dass der Wert immer Brutto also incl. USt. ist. Ein Wohnraumvermieter hat kein Interesse daran USt auszuweisen. Wenn er sie ausweißt, muss er sie auch abführen, ohne etwas gegenrechnen zu können.

      DER LINK- gefällt mir von der Erklärung und den Quellenangaben sehr gut. Vielleicht kannst du dir dort noch was zusätzlich erlesen.
      Viele Grüße Angela
    • Re: Mietrecht - Bagatellschäden/Kleinreparaturen

      Danke dir vielmals!

      Eine Frage hätte ich da aber noch:
      Wenn dir der Vermieter allerdings z.B. als Jahresobergrenze einen Betrag anbietet, der deutlich unter den 8% der Jahreskaltmiete liegt, würde ich das an deiner Stelle nicht ausschlagen.
      Der Vermieter hat im Mietvertrag aktuell nur die Lücke für die Prozentangabe ausgefüllt…und zwar mit 6%.
      Die Lücke für den Betrag hat er einfach offen gelassen und hat auch nicht vor dort einen Betrag ein zu setzten.
      Ist das rechtlich in Ordnung, daß nur Prozentzahl oder Betrag angegeben wird?


      Pro Kleinreparatur ist aktuell übrigens 150,-€ im Mietvertrag angegeben....nur so zur Info.
      Gruß
      Markus
    • Re: Mietrecht - Bagatellschäden/Kleinreparaturen

      Ja, das ist rechtlich in Ordnung, dass nur eines angegeben wird. Ich würde darauf bestehen, dass die Lücke in beiden Vertragsexemplaren durchgestrichen wird, nicht dass da plötzlich ein Betrag bei einem auftaucht.

      Da ihr eine ganze Doppelhaushälfte mit einer u.U. entsprechend hohen Miete anmieten wollt, KANN der hohe Betrag pro Einzelfall angemessen sein.
      Das ist nun gerade das, was allein über Gerichtsurteile geklärt ist, was angemessen ist und was nicht.

      Unterm Strich ist und bleibt die Bagatellschadenregelung quasi eine Aufforderung zum Streit, wenn sich der Vermieter nicht zusammen nimmt und meint, er könne zukünftig alle Reparaturen vom Mieter bezahlen lassen.

      Im Großen und Ganzen ist durch den maximalen jährlichen Betrag und den Höchstbetrag je Schadensfall der mögliche finanzielle Aufwand überschaubar.

      Unterm Strich kann es halt sein, dass du mal den Heizungsmonteur selbst bezahlst, wenn die Anlage nicht starten will oder mal einen Lichtschalter tauschen musst. Die Reparatur des tropfenden Wasserhahns begleichst oder den Austausch einer Türklinke.

      Sobald der Schaden größer als 150,00 € ist, fällt sofort die komplette Rechnung an den Vermieter. Er kann dann von dir auch nicht verlagen, dass du davon 150 € bezahlst. Das ist nicht gestattet.
      Und alles was du nicht direkt anfassen kannst auch nicht. Die defekte Elektroleitung unter Putz z.B. oder das geplatzte Wasserrohr im I-Schacht.

      Ich selbst habe in insgesamt 12 Jahren Mietzeit nicht einen einzigen Bagatellschaden gehabt.
      Viele Grüße Angela
    • Re: Mietrecht - Bagatellschäden/Kleinreparaturen

      Alles klar!

      Da man mit unserem zukünftigen Vermieter wirklich über alles sprechen kann, er absolut realistische Ansichten hat und nicht so weltfremd denkt, wie manch anderer Mensch, werde ich ihn einfach mal darauf ansprechen, ober man diese Klausel nicht komplett raus nehmen bzw. den Betrag etwas senken kann.

      Die Kaltmiete beläuft sich übrigens auf 700,-€ bei 135qm.
      Und es handelt sich um einen kompletten Neubau, der voraussichtlich im Juni bezugsfertig ist.

      Genrell ist halt immer wichtig über alle Sachen vorher zu reden....


      Herzlichen Dank für deine Hilfe und die vielen Infos!
      Ich hoffe ich darf mich noch mal bei dir melden, wenn ich mal wieder eine Frage in dieser Richtung habe.
      Gruß
      Markus
    • Re: Mietrecht - Bagatellschäden/Kleinreparaturen

      Ja klar Markus, melde dich gern.

      Ich hoffe, dein Vermieter hat gute Bauverträge gemacht und die Gewährleistungszeit nach BGB auf 5 Jahre festgeschrieben. ;)

      Und selbst wenns nur 2 Jahre sind - in der Zeit wird das Meiste dem zuzurechnen sein, es sei denn ihr macht es (unabsichtlich) selbst kaputt.

      Frag ihn auch mal, ob er für alles Wartungsverträge abgeschlossen hat.
      Wartung der Heizungsanlage sollte selbstverständlich sein.
      Aber auch Fenster wollen u.a. gewartet werden - Beschläge nachgestellt und geölt z.B.
      Wir bauen gerade Entnahmearmaturen für die Untersuchung des Trinkwassers auf keimbelastung, speziell Legionellen, ein. Ist seit letztem Jahr auch eine Pflicht des Hauseigentümers.

      Der Mietpreis klingt sehr fair.
      Viele Grüße Angela
    • Re: Mietrecht - Bagatellschäden/Kleinreparaturen

      Also zu den Bauverträgen kann ich nichts sagen...der Vermieter hat auch den Rohbau fertig gekauft und dann eben mit vielen Bekannten, Verwandten und ortsansässigen Firmen fertig gebaut.
      Alles in allem keine Billighandwerker, sondern schon bekannte Leute mit gutem Ruf.
      Auch der Rohbau wurde von einer Firma mit gutem Ruf hoch gezogen.

      Wartungsverträge...weiß zwar jetzt nicht, für was man sowas alles abschießen kann....gibt es bis jetzt noch keine.
      Fenster wurden gekauft und dann mit den Handwerkern der Vermieterfamilie eingbaut.

      Der Heizungs-Mensch kommt wenn wir eingezogen sind und erklärt uns alles genau.
      Dann wird auch über eine Wartungsvertrag gesprochen...je nach dem, wie aufwendig diese Wartungen sind.
      Die Kosten des Wartungsvertrags/der Wartungen müssten wir dann übernehmen...wenn ich den Vermieter richtig verstanden habe. Und das ist ja anscheinend auch rechtlich in Ordnung so.


      Zu unserem zukünftigen Vermieter ist zu sagen, daß es seine erste Vermietung ist.
      Es ist der Cousin des Schwagers meiner Freundin...wir kannten uns aber vor der Besichtigung nicht persönlich.
      Sein Vater ist Schreiner und auch sein Cousin (also der Schwager meiner Freundin) ist Schreiner und arbeitet nebenbei noch als Pflasterleger etc. Auch andere Berufsgruppen sind in der Verwandschaft und im Freundeskreis noch vertreten.
      Also an Handwerkern...wenn mal was sein sollte...scheitert es nicht.
      Gruß
      Markus
    • Re: Mietrecht - Bagatellschäden/Kleinreparaturen

      Aufpassen!

      Schäden an Wasserleitungen,Heizung und Stromleitungen(falls der schaden nicht durch euch verursacht wurde)
      muss der Vermieter die Schäden zahlen nicht der Mieter.
      Sowas sind keine Kleinstreparaturen oder Bagadellschäden!!!!!!!!!!!!!
      Hatte schon solche Fälle,mein Anwalt hat die Sache super geregelt und der Vermieter musste fein blechen..lach

      Die meisten wissen dies nur leider nicht und werden ausgebeutet.:(

      Lg Stefan