Hallo,
Wie gesagt, bin ich kein Rechtsexperte.
Dort steht "erforderlichenfalls". Für ein Verbot (Artikel 1) muss man nix anpassen. Für die Artikel 2 ff. sind jedoch Vorschriften anzupassen, wie z.B. die Umsetzung von Kontrollen oder die Einrichtung "abgegrenzter Gebiete".
Aber das ist momentan eh nur Spitzfindigkeit meinerseits. Denn selbst, wenn meine Interpretation korrekt ist, wird sicher noch etwas Zeit vergehen, bis es praktisch soweit durchgedrungen ist, um Kontrollen durchzuführen. Wenn die verantwortlichen Stellen noch nicht mal wissen, dass es diesen Beschluss gibt.
Schade finde ich, dass Dachorganisationen da nicht für Klarheit sorgen. Meiner Meinung nach sind das Sachen, die aktuell bei VDA oder ZZF stehen müssten, um für Klarheit zu sorgen. Dort sollte es auch entsprechende Rechtsberater geben.
Viele Grüße aus Koblenz,
Kay
Wie gesagt, bin ich kein Rechtsexperte.
Dort steht "erforderlichenfalls". Für ein Verbot (Artikel 1) muss man nix anpassen. Für die Artikel 2 ff. sind jedoch Vorschriften anzupassen, wie z.B. die Umsetzung von Kontrollen oder die Einrichtung "abgegrenzter Gebiete".
Aber das ist momentan eh nur Spitzfindigkeit meinerseits. Denn selbst, wenn meine Interpretation korrekt ist, wird sicher noch etwas Zeit vergehen, bis es praktisch soweit durchgedrungen ist, um Kontrollen durchzuführen. Wenn die verantwortlichen Stellen noch nicht mal wissen, dass es diesen Beschluss gibt.
Schade finde ich, dass Dachorganisationen da nicht für Klarheit sorgen. Meiner Meinung nach sind das Sachen, die aktuell bei VDA oder ZZF stehen müssten, um für Klarheit zu sorgen. Dort sollte es auch entsprechende Rechtsberater geben.
Viele Grüße aus Koblenz,
Kay