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Gewerbe anmelden / Liebhaberei

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    • Gewerbe anmelden / Liebhaberei

      Hallo,

      ich habe die Frage bereits auch in einem anderen Forum parallel gestellt.

      Und zwar wundert es mich hier, sowie in dem anderen Forum, dass nie über ein Gewerbe oder Liebhaberei bzw. das Thema Steuerabgaben gesprochen wird.

      Auch hier sind ja vielleicht Personen, die ihren Überschuss verkaufen.

      Es wäre schön, wenn mir diesbezüglich jemand etwas sagen kann. Ich habe bisher nur einen Finanzberater im Bekanntenkreis gefragt, der auf eine Liebhaberei getippt hat.

      Gibt es grenzen / Gewinn/Verlustschwellen oder hat das alles nichts damit zu tun?
    • Re: Gewerbe anmelden / Liebhaberei

      Hallo,

      ich denke mal es wird deswegen nie darübergesprochen, da dies hier eben überwiegend ein Treffunkt garnelenbegeisterter Menschen ist, die die Freude und Probleme zu Ihrem Hobby teilen wollen.
      Dies hier ist kein Händler- oder Verkaufsforum.
      Sicherlich verkaufen hier einige oder auch viele ihren Überschuss, aber die wenigste werden überhaupt jemals in den Bereich kommen darüber nachdenken zu müssen, ob da eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen könnte.

      Gruß
      Stefan
    • Re: Gewerbe anmelden / Liebhaberei

      Nun ja, im Prinzip ist ja bereits die Gewinnerzielungsabsicht ein Grund, ein Gewerbe anzumelden.
      Ich schätze aber, wenn ein normaler durchschnittlicher Hobbyzüchter alles angibt und die Gewinne mit den Ausgaben gegenrechnet, wird das Finanzamt ganz schnell abwinken und die Geschichte als Liebhaberei einstufen.
      Es gibt auch Leute, bei denen das anders aussieht, die haben aber in der Regel dann tatsächlich ein Gewerbe angemeldet.

      Cheers
      Ulli
      "Dunkel die andere Seite ist ..." - "Yoda, halt die Klappe und iss endlich deinen Toast!"
    • Re: Gewerbe anmelden / Liebhaberei

      Wie Ulli schon richtig sagt, es geht nicht darum, ob man Gewinn tatsächlich Gewinn erzielt. Alleine die Absicht verpflichtet einen, ein Gewerbe anzumelden. Was ich so raus lesen konnte bisher war auch das was die Ulli sagt. So lange wie man Nachweislich "Minus" macht, hat das Finanzamt da gar kein Interesse dran.

      Aber es gibt nun mal genügend Aussagen, dass es auch so kritisch werden kann. Von wegen Nachhaltigkeit, diese kann im Zweifel schon sein, wenn man alle 2-3 Monate Garnelen angibt. Und eine Gewinnabsicht unterstelle ich jedem, denn sonst würde man die Garnelen und Pflanzen verschenken. Die meisten (ich auch!) setzen das Geld aber sofort wieder ins Hobby ein, sodass man hier eigentlich nie auf einen grünen Zweig kommt (was bei einem Hobby eben auch egal bzw. nicht das Ziel ist).

      Aber das Interessiert ein Finanzamt alles nicht. Daher habe ich die Frage gestellt.

      Und mal ehrlich, die Garnelen und gerade die Pflanzen vermehren sich so schnell, dass man fast wöchentlich was abgeben kann (bei den Pflanzen sogar muss). Wenn man das nicht gerade verschenkt, ist man bereits Nachhaltig!
    • Re: Gewerbe anmelden / Liebhaberei

      Hei..es gibt auchnoch Komposthaufen :whistling:
      Es macht auch einen Haufen Arbeit die Wasserpflanzen alle erst an den Mann zu bringen, stundenlang zu verhandeln, das Zeug einzupacken und zu verschicken...
      Wegschmeißen geht bedeutend schneller :saint:
      Was ich allerdings sehr gerne mache, ist Pflanzen vertauschen :S
      Das macht mehr Spaß als um Geld feilschen...und wenn 2 Leute viele schöne Pflanzen übrig haben und sich austauschen, macht man auch echt ein bedeutend besseres Geschäft, als mit Kohle...
      Und vor allem man bekommt ein Päckchen...das is schöner als Weihnachten und Ostern zusammen :saint:
      VG Monika
      Leben ist in der kleinsten Pfütze!
    • Re: Gewerbe anmelden / Liebhaberei

      verschenken ist auch eine gute lösung.. es gibt da draussen auch sowas wie aquaristik-AGs an schulen, etc..

      davon abgesehen: gewinnABSICHT ist nicht automatisch damit gegeben, dass ich meine tierchen regelmässig verkaufe..

      der verkauf ansich ist erstmal nur ein tausch von ware zu geld.. interessant ist der hintergrund, wie ich zu dieser ware gekommen bin.. wenn ich nach und nach meinen hausrat verkaufe, ist dies auch keine gewinnABSICHT, sondern ebenfalls nur ein tausch von ware zu geld.. genauer gesagt eine umwandlung des bereits vorhandenen gutes.. anders ist es, wenn ich etwas einkaufe/herstelle/nachzüchte mit der ABSICHT gewinn durch veräusserung zu erzielen..

      wenn ich nachweisen kann, dass mein regelmässiger verkauf von garnelen nur der überschuss von meinem hobby ist, ist dies beim finanzamt eben anders zu werten, als bei einer gezielten vermehrung...
      je mehr ich verkaufe.. umso schwieriger wird die argumentationskette, dass es sich nicht um eine gewinnABSICHT handelt..
      das finanzamt ist eben kein gerichtssaal.. hier gilt nicht, dass jemand solange unschuldig ist, bis seine schuld bewiesen ist.. sehr schnell ist die beweislast umgekehrt worden..

      (ich hab noch nie ein tierchen verkauft.. ausser bei der auflösung meiner zuchtanlage)
      lg
      demlak
      alle 2 Monate geselliges Wirbellosen-Treffen in Hannover, siehe: http://www.wirbellotse.de/termine-veranstaltungen/zweimonatliches-geselliges-treffen-hannover-2015-t7880.html
    • Re: Gewerbe anmelden / Liebhaberei

      "Todi" schrieb:

      ...Und eine Gewinnabsicht unterstelle ich jedem, denn sonst würde man die Garnelen und Pflanzen verschenken. Die meisten (ich auch!) setzen das Geld aber sofort wieder ins Hobby ein, sodass man hier eigentlich nie auf einen grünen Zweig kommt (was bei einem Hobby eben auch egal bzw. nicht das Ziel ist)!


      Hallo Todi,
      eine Gewinnabsicht zielt auf einen Gewinn hin, das bedeutet, man macht etwas um am Ende mehr zu haben als vorher. Verkaufst Du Garnelen mit dieser Absicht, musst Du ein Gewerbe anmelden, egal ob 50,- oder 5000,- Euro über bleiben. Viele verwechseln Gewinn mit Einnahmen, das sind aber zwei Paar Schuhe, ich könnte ja zehn Million Einnahmen haben (Umsatz) aber keinen Cent Gewinn, da alle Kosten diese Einnahmen wieder aufbrauchen... ich habe aber eine Gewinnabsicht, denn von einem "Gewinn" möchte/muss ich meinen Lebensunterhalt verdienen. Es wäre also schon doof für mich, wenn die Kosten des Betriebes alle Einnahmen komplett wieder auffressen, aber ich muss trotzdem ein Gewerbe anmelden, aufgrund der Gewinnabsicht. ;)

      Anders bei einem Hobbyzüchter, wenn dieser alle seine Garnelen und Pflanzen verschenken würde, dann wäre es ja ein Hobby wie viele andere auch, welches ihn Geld kostet. Verkauft er aber seine Garnelen/Pflanzen und nimmt damit Geld ein, um z.B. Stomkosten etc. zu deckeln, dann spricht auch das Finanzamt noch nicht von einer Gewinnabsicht, sondern von Liebhaberei. Bleibt mehr über als ausgegeben wird, ist das im Bereich von ein paar Euro im Monat sicher noch im Toleranzbereich, bleibt doch etwas mehr über, z.B. mehrere hundert Euro, was aber glaube ich kein Gesetzt mit einer bestimmten Summe beziffert und Auslegungssache des jeweiligen Finanzamtes sein dürfte, dann muss man ein Gewerbe anmelden, oder zumindest sein zuständiges Finanzamt über diese Einnahmen informieren und mit diesem besprechen, ob ein Gewerbe oder z.B. auch nur Kleingewerbe angemeldet werden muss...
      Grüße
      Carsten

      Bitte keine geschäftlichen Anfragen per PN oder als Beitrag im Forum.
      Unter der eMail-Adresse carsten@garnelenhaus.de bin ich für Dich da.
    • Re: Gewerbe anmelden / Liebhaberei

      Hallo Carsten,

      vielen Dank für deinen Beitrag.

      Im groben und ganzen sehe ich das ähnlich! Jetzt kommt aber der springende Punkt. Die Einnahmen und Ausgaben (unabhängig vom Strom, Wasser, Futter was ja Messbar ist), sind ja auf Vertrauensbasis anzugeben. Kein Mensch kann nachvollziehen, ob ich für die Garnelen 1€ oder 10€ im Einkauf bezahlt habe. Da von (zumindest bei mir der Fall), viel von privat gekauft wird, ist eben keine Rechnung vorhanden.

      Aber ich habe der Monika schon per PN gesagt, ich glaube tatsächlich, man macht sich da unnötig sorgen, weil es einfach (in meinem Fall) nicht der Fall ist, dass ich überhaupt bei 0 raus komme. Erst recht nicht jetzt (nachdem man sich alles erst gekauft hat) noch in 1-2 Jahren wenn keine neuen Dinge gekauft werden, aber gewisse Einnahmen durch Vermehrung und Wachstum entstehen.

      Interessant dennoch wäre, inwiefern (also in welcher Höhe) ein FA bei einem Gewinn ein Auge zudrückt, aber das sollte dann jeder bei seinem Fa persönlich anfragen.

      Und bevor manche sich an den Kopf packen, ich finde die Frage durchaus gerechtfertigt. Den Gewinn komplett außen vor gelassen, alleine die Aus- und Eingaben in Grenzen zu halten, kann bereits zu oben genannten Problemen mit dem FA kommen! Und davon kann und sollte sich keiner freisprechen!
    • Re: Gewerbe anmelden / Liebhaberei

      Hallo Todi,
      wenn Du Garnelen verkaufst, die Du vorher eingekauft hast, ist es zu 100% eine Gewinnabsicht und ein Gewerbe ist anzumelden, egal ob was über bleibt oder nicht. Man kann leider nicht sagen, dass der Handel ansich (günstig einkaufen, teurer verkaufen) eine Liebhaberei ist.
      Es geht bei Liebhaberei nur um eigenen Garnelen Überschuss/Nachwuchs...

      Und ja, natürlich ist es eine Vertrauenssache, auch Finanzämter müssen dem Bürger vertrauen, dass sie richtige Angaben bzgl. Ihrer Einnahmen durch ihr Hobby machen. Ob man ein vertrauenswürdiger Bürger oder Steuerbetrüger sein will, kann ja jeder für sich selbst entscheiden.
      Grüße
      Carsten

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    • Re: Gewerbe anmelden / Liebhaberei

      Ich meinte mit Ein- Verkauf natürlich nicht den direkten Handel.
      Aber irgendwann kauft man sich natürlich Tiere ein, und ab wann man von einem Überschuss spricht ist halt auch die andere Frage.

      Aber es sind einfach zu viele Faktoren die eine Rolle spielen. Ich hatte halt beim Stellen der Frage gehofft, dass sich da vielleicht schon jemand mit beschäftigt hat. Dass es eine "Grauzone" ist, solange man sich an die Klaren Dinge (Kein Handel, keine Gewinnabsicht) hält, dessen war ich mir vorher natürlich bewusst.
    • Re: Gewerbe anmelden / Liebhaberei

      Da ist garnichts Grauzone.. das ist alles geklärt.. besteht eine gewinnABSICHT, ist ein Gewerbe anzumelden.. fertig..
      Natürlich gibt es dutzende, wenn nicht sogar Hunderte Sonderregelungen. Wie z.B. Regelungen zu "Bagatellgrenzen".
      Die "Liebhaberei" verneint jedoch die gewinnABSICHT.

      Und was die Höhe des Gewinns angeht: das Finanzamt ist ja nicht zum Verwalten von Gewerben da.. sondern von Steuern.. und da gibt es klare Regelungen ab wieviel einkommen (Gewinn bei einem Gewerbe) ich Steuern zu zahlen habe.. bzw. bis zu welchem Einkommen ich weiterhin Steuerfrei bleibe - der sogenannte "Grundfreibetrag".

      Das steuerfreie Einkommen liegt für das Jahr 2015 bei 8.472,- Euro (2014: 8.354,- Euro; 2013: 8.130 Euro) für Ledige und für gemeinsam Veranlagte bei 16.944 Euro (2014: 16.708 Euro; 2013: 16.260 Euro).

      Dabei ist zu bedenken, dass dies nicht auf das Gewerbe beschränkt ist, sondern auch andere Einkünfte eventuell relevant sein können. Hier wirds dann kompliziert, weil unterschiedliche Einkommensarten unterschiedlich zusammengezählt werden. (z.B. fällt die sogenannte "Übungsleiterpauschale" nach §3 Nr. 26 EStG hier nicht mit rein).

      Ich finde nicht, dass es da eine Grauzone gibt.. (immerhin ist alleine unser Steuergesetz schon um längen größer als die komplette Gesetzgebung mancher Länder zusammen).. es ist eher einfach nur sau-kompliziert =)
      lg
      demlak
      alle 2 Monate geselliges Wirbellosen-Treffen in Hannover, siehe: http://www.wirbellotse.de/termine-veranstaltungen/zweimonatliches-geselliges-treffen-hannover-2015-t7880.html
    • Re: Gewerbe anmelden / Liebhaberei

      "Todi" schrieb:

      Hallo Carsten,

      vielen Dank für deinen Beitrag.

      Kein Mensch kann nachvollziehen, ob ich für die Garnelen 1€ oder 10€ im Einkauf bezahlt habe. Da von (zumindest bei mir der Fall), viel von privat gekauft wird, ist eben keine Rechnung vorhanden.




      Hei, nur für was Du einen Beleg hast, zählt auch...sonst könnt ja jeder kommen ?( .
      *ggg* besonders schön sind Kassenzettel, die man nach einem halben Jahr nimmer lesen kann 8o Die am besten kopieren!
      Wenn du den Strom angeben möchtest, brauchst Du bestimmt einen eigenen Zähler.
      Wobei man das auch durch die Watt/Zeiten nachrechnen könnte...das läppert sich, wenn man paar Becken hat...
      VG Monika
      Leben ist in der kleinsten Pfütze!
    • Re: Gewerbe anmelden / Liebhaberei

      Hi,

      jetzt muß ich die alte Geschichte halt nochmal rauskramen :D

      Vor etlichen Jahren habe ich meinen Steuerberater gefragt ob ich nicht meine Aquaristik incl. Zucht als Gewerbe anmelden könne. Der Hintergedanke war Einkäufe, Strom, Becken usw. absetzen zu können.

      Die Antwort: "Ja das können Sie schon, das Finanzamt erteilt Ihnen dann regelmäßig einen vorläufigen Steuerbescheid. Wenn nach 2-3 Jahren immer noch keine Gewinne erwirtschaftet wurden, fordert das Finanzamt alle Steuerermäßigungen wieder zurück. Und aus die Maus".

      Hobbyzüchter sind Hobbyzüchter, keiner von uns weiß wirklich über seine Kosten Bescheid. Man freut sich halt wenn man wieder ein paar Euro "verdient" hat. Würden wir genau rechnen, hätten wir keinen Cent verdient.

      Wenn man nicht im großen Maßstab mitspielt (mehrere tausend Garnelen pro Jahr plus Zubehör), ist man Hobbyzüchter. Selbst dann noch wenn man 1.000 Garnelen im Jahr verkauft.
      mfg Hans